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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SYSPA Gebäudesystemtechnik GmbH

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlagen eines jeden Geschäftes. Sie gelten ausschließlich. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Bestellers die Leistungen an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

 

2. ANGEBOT UND ANGEBOTSUNTERLAGEN

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Programmen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. Gegenteiliges bedarf der schriftlichen Genehmigung.

2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen und abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine sachlich begründete und zumutbare Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Diese wird schriftlich mitgeteilt.

 

3. ANGEBOT DES BESTELLERS

Ein Vertragsantrag hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 2 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung oder Lieferung beginnen.

 

4. PREISE, GEFAHRENÜBERGANG

4.1. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns gegenüber Nichtkaufleuten für 4 Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in § 309 Abs. 1 BGB nF erwähnten Personenkreis (Kaufmann o.ä.) gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tag des Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers. Der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich, den Preis nur in dem Maß zu erhöhen, in dem seine eigenen Kosten steigen. Die Gründe für den Kostenanstieg werden auf Verlangen dem Besteller nachgewiesen.

4.2. Für alle Lieferungen und Leistungen gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Preisliste, sofern im Vertrag keine anderen Preise für die einzelne Leistung vereinbart wurden.

4.3. Der Versand erfolgt - sofern nicht Frachtfreilieferung vereinbart ist - für Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Besteller über.

 

5. LIEFERUNG

5.1. Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten, soweit sie nicht Vertragsbestandteil geworden sind, nur dann als verbindlich, wenn sie durch uns bestätigt wurden. Die Bestätigung erfolgt schriftlich. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Unternehmen verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeiten die Versandbereitschaft gemeldet ist.

5.2. Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere vom Verwender dieser AGB nicht zu vertretende Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweise im Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teilleistung für ihn wertlos ist. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

5.3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

 

6. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

6.1. Aus schriftlichen Unterlagen des Bestellers müssen vor Auftragsbeginn alle Vorgaben für die vollständige Ausführung des Auftrages ersichtlich sein (Pflichtenheft). Bei fehlenden oder unvollständigen Vorgaben wird der zusätzlich entstandene Aufwand zuzüglich Nebenkosten (siehe 6.6.) gemäß Preisliste gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt in jedem Fall auch bei Festpreisangeboten (Pauschalverträgen).

6.2. Durch Änderungen der Vorgaben aus 6.1 entstandene Zusatzleistungen werden grundsätzlich auch während der Ausführungszeit, sofern die entsprechende Teilleistung bereits erstellt oder begonnen wurde, zuzüglich Nebenkosten (siehe 6.6) separat verrechnet. Sämtliche Änderungen müssen in schriftlicher Form rechtzeitig mitgeteilt werden.

6.3. Bei Ausführungsbeginn müssen alle baulichen Vorleistungen soweit fertiggestellt sein, dass eine reibungslose Ausführung der Leistungen möglich ist. Eventuell entstehender Aufwand durch das Fehlen dieser Vorleistungen wird dem Auftragnehmer zuzüglich Nebenkosten (siehe 6.6.) in Rechnung gestellt, auch wenn dieser selbst das Fehlen nicht unmittelbar zu vertreten hat.

6.4. Wird eine Leistung auf Kundenwunsch oder aufgrund des Baufortschritts

zeitlich in mehrere Abschnitte unterteilt, trägt der Kunde die zusätzlichen Nebenkosten (siehe 6.6.).

6.5. Bei Inbetriebnahmen wird folgender Anlagenzustand vorausgesetzt:

Alle Geräte sind frei zugänglich, fertig montiert, angeschlossen und auf vorhandene Busspannung überprüft.

Die Topologie entspricht den technischen Vorgaben des eingesetzten Bussystems und ist den Planungsunterlagen konform.

Die Anlage ist soweit fertiggestellt und zugänglich, dass ein Funktionstest durchgeführt werden kann.

6.6. Nebenkosten entstehen durch zusätzliche Anfahrten (Fahrtzeit und Kilometerpauschale), Übernachtungen oder Verpflegungskosten.

6.7. Soweit wir im Auftrag des Bestellers – bei diesem bereits vorhandene oder von ihm bereitgestellte - Geräte in Betrieb nehmen, so erfolgt dies, auch innerhalb der evtl. Gewährleistungsfrist, nur gegen Rechnung.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1. Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Auftreten des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach dreimaligem Nachbesserungsversuch steht dem Besteller ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung zu.

7.2. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

7.3. Bei Hardware, die wir von einem fremden Hersteller beziehen und die wir nicht bearbeitet haben, können Gewährleistungsansprüche gegen uns erst geltend gemacht werden, wenn vom Hersteller der Fehler nicht beseitigt werden kann oder dieser eine Beseitigung endgültig ablehnt.

7.4. Im Übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften. Wird Schadensersatz im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht, gilt das zur Haftung aufgeführte (Nr. 8).

7.5. Änderungen und Mängelbehebungen sind uns vorbehalten, wir übernehmen die Kosten für die Mängelbehebungen, soweit sie nicht vom Hersteller selbst vorgenommen werden. Kosten für eine Mängelbeseitigung durch Dritte übernehmen wir nicht. Gewährleistungskosten tragen wir nicht, soweit sie darauf beruhen, dass der Kunde die Hard- oder Software verändert oder an einen anderen Ort verbracht hat.

7.6. Bei unberechtigten Mängelrügen bei Mängeln, die vom Verwender dieser AGB nicht zu vertreten sind, wird der entstandene Aufwand nach der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

7.7. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, die Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.

 

8. HAFTUNG

8.1. Bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. Schadensersatz in übrigen Fällen gegenüber Kaufleuten und dem ihnen gleichgestellten Personenkreis ist unabhängig vom Rechtsgrund auf € 10.000,-- oder den Kaufpreis der Hard- und Software, die den Schaden verursacht hat, begrenzt. Es gilt der jeweils höhere Betrag. Gegenüber obigem Personenkreis haften wir nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten des Unternehmers oder eines unserer leitenden Angestellten zurückzuführen ist. Für grobes Verschulden eines Erfüllungsgehilfen treten wir nur ein, wenn dieser eine Hauptpflicht verletzt hat. Dies gilt auch für eine Haftung nach § 823 BGB.

8.3. Gegenüber im § 309 Abs. 1 BGB nF nicht genannten Personen (Nicht - Kaufleuten) haften wir in anderen als in Ziffer 8.1. genannten Fällen nur für Schäden, die auf grobfahrlässigen Verhalten oder auf Vorsatz des Verwenders der AGB oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

8.4. Obige Haftungsbegrenzung gilt auch für Schäden aus Verletzung von Pflicht bei Vertragsverhandlungen.

8.5. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, für Schadensersatz gegenüber Dritten und sonstigen Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten.

8.6. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften gegenüber dem im § 24 AGBGesetz genannten Personenkreis wird ausgeschlossen, soweit die Eigenschaft nicht zugesichert wurde, um eben diesen Schaden zu vermeiden.

8.7. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bzgl. der Mangelschäden gegenüber Nichtkaufleuten bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden übernehmen wir nicht, soweit die Zusicherung nicht dazu gegeben wurde, gerade den vorliegenden Schaden zu verhindern.

8.8. Zusätzliche Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

8.9. Eine Haftung für durch Computerviren verursachte Schäden, - insbesondere auch Folgeschäden - ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9. ZAHLUNG, VERZUG

9.1. Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, unsere Leistungen oder fertiggestellte Teilleistungen monatlich abzurechnen.

9.2. Wechsel können nicht als Zahlungsmittel anerkannt werden.

9.3. Ergeben sich nach Vertragsschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.

9.4. Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zusteht.

9.5. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen i.H.v. 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Gegenüber Kaufleuten und gleichgestellten Personen werden nach Erhalt der Ware bzw. ab dem vereinbarten Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nachweis eigener, höherer Zinsverpflichtungen diese Zinsen auf in Verzug geratene Kunden umzulegen.

9.6. Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller vorsätzlich oder grob fahrlässig mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Geschäft in Verzug gerät, Schecks zu Protest gehen oder der Besteller die Zahlungen einstellt. Wir behalten uns vor, bei Verzug nach Mahnung und Fristsetzung nach §§ 281, 323 BGB nF vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9.7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

 

10. EIGENTUMSVORBEHALT

10.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlung aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, können wir, ohne Schaden unserer sonstigen Rechte, die Hardware zur Sicherung unserer Rechte zurücknehmen. Dieses Recht steht uns erst nach Ankündigung gegenüber dem Besteller und Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung zu. Der Besteller hat die gelieferten Bestandteile auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlsschäden zu versichern.

10.2. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit Bestimmung an ihn geliefert wurden, dass sie in ordnungsgemäßem Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiterveräußert werden dürfen.

10.3. Der Besteller ist nicht berechtigt, in unserem Eigentum stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

10.4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, damit wir ggf. Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

10.5. Sonderbestimmungen gegenüber Kaufleute und ähnlichen Personen Im Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe des Fakturaendbetrags (einschließlich USt.) an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalt uns das Eigentum an den Gegenständen seiner Kunden vorzubehalten. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Werkleistung mit einem Grundstück erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

11. PROGRAMME

11.1. Für die Nutzungsüberlassung oder den Verkauf von Programmen gelten die Ziffern 1 -10 entsprechend, soweit sich aus den nachfolgenden Ziffern nichts anderes ergibt.

11.2. Die unter Ziffer 8.1 dieser AGB festgesetzten Haftungsbeträge werden durch folgende Beträge ersetzt: Die Haftung ist auf € 5.000,-- begrenzt.

 

12. BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON PROGRAMMEN

12.1. Schutzrecht und Nutzungsumfang

Das Programm enthält Datenverarbeitungsprogramm und zugehörige Programmbeschreibungen. Sie werden im Folgenden als Software bezeichnet.

12.2. Nutzungsumfang

Die Software darf nur für die im Kaufvertrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit besonderer Genehmigung erlaubt. Die unveränderten oder bearbeiteten Programme dürfen in maschinenlesbarer oder gedruckter Form ohne Genehmigung nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient, Daten zu sichern oder die Werke zu bearbeiten. Dies gilt auch für die jeweiligen Kopien. Eine weitergehende Nutzung ist ohne Genehmigung nicht zulässig. Insbesondere ist es ohne Genehmigung untersagt,

a) die Software an Dritte weiterzugeben oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen,

b) die Software abzuändern, zu bearbeiten oder von der vorliegenden Software abgeleitete Werke zu erstellen,

c) die Software in abgewandelter Form zu kopieren oder zu vervielfältigen,

d) das Benutzungsrecht an Dritte zu übertragen.

12.3 Copyright Vermerk
Jedes Programm enthält einen Copyright-Vermerk. Dieser Vermerk muss in jede Kopie, jede Bearbeitung und jeden Teil des Programmes, der mit anderen Programmen verbunden wird, übernommen werden. Copyright-Vermerke von Lizenzherstellern werden vom Endverbraucher anerkannt und voll übernommen. Die AGB der Lizenzhersteller befinden sich in der Originalverpackung.

 

13. GEWÄHRLEISTUNG FÜR PROGRAMME

13.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Gegenstand dieser Gewährleistung ist jedoch ein Programm, das im Sinn der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

13.2. Wir gewährleisten, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Kunden keine Material- und Herstellungsfehler hat. Wir ersetzen fehlerhafte Programmträger innerhalb der gesetzlichen Frist.

13.3. Für die Fehlerfreiheit der Programme kann aus o. g. Gründen keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Bestellers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

13.4. Ist das Programm grundsätzlich unbrauchbar, und gelingt es uns nicht, einen brauchbaren Zustand innerhalb angemessener Zeit herzustellen, kann der Besteller das Programm zurückgeben. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

 

14. DATEN- UND DOKUMENTATIONSÜBERGABE

Projektdaten und Dokumentation werden erst nach Bezahlung aller erbrachten Leistungen an den Auftraggeber übergeben. Ab diesem Zeitpunkt (schriftliche Bestätigung) ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, dass die Sicherheit und Gültigkeit der Daten gewährleistet ist. Durch Bearbeiten einer Anlage mit verschiedenen Datenständen oder durch nicht genügend sachkundige Personen können unter Umständen gefährliche oder instabile Anlagenzustände oder gravierende Fehlfunktionen herbeigeführt werden. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Die entstehenden Kosten trägt in jedem Fall der Auftraggeber.

 

15. NEBENABREDEN, ALLGEMEINES

15.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen sind zur Gültigkeit in schriftlicher Form zu bestätigen.

15.2. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.

15.3. Als Erfüllungsort und Gerichtstand gilt für Kaufleute und gleichgestellte Personen der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung, Ersteres gilt auch für alle sich aus den Zahlungsbedingungen ergebenden Verpflichtungen.

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